Ich führe grundsätzlich vor Beauftragung ein kostenfreies Kennenlerngespräch. Ziel des Gesprächs ist es herauszufinden, ob es eine Grundlage für die Zusammenarbeit gibt. Fehlt es bspw. an einer grundlegenden Sympathie sollte von meiner Beauftragung Abstand genommen werden. Gleichzeitig lege ich höchsten Wert auf meine Vertraulichkeit - auch dem Auftraggeber gegenüber. Die jeweiligen Teilnehmer:innen entscheiden stets, über welche Inhalte nach außen berichtet werden darf. Nach dem Kennenlerngespräch mache ich Ihnen ein Angebot. Erst nach Annahme des Angebots entstehen Ihnen Kosten.
Sie sollten - je nach Ausgestaltung meines Auftrags - mit Kosten von 100 - 150 EUR zzgl. USt. (also 119 - 178,50 EUR inkl. 19 % USt.) pro Zeitstunde rechnen. Die Mitarbeitersupervision wird günstiger abgerechnet als die Leitungssupervision.
Bei Team- und Gruppensupervisionen mit bis zu 10 Teilnehmer:innen entstehen - je nach Ausgestaltung des Auftrags - Kosten von 200 - 300 EUR zzgl. USt. (also 238 - 357 EUR inkl. USt.) pro Zeitstunde.
Sollen mehr als 10 Personen teilnehmen, kommt es auf die Ausgestaltung des Auftrags an, ob ich es noch zum o. g. Tarif abrechnen kann oder ob es teurer wird. Sprechen Sie mich bei Bedarf einfach an.
Wenn die Supervision außerhalb des Rostocker Stadtgebiets stattfindet, berechne ich Fahrtkosten von 0,69 EUR pro km (gerechnet von meinem Sitz in Bentwisch - OT Groß Kussewitz). Darin ist die Fahrtzeit bereits mit einkalkuliert.
Manchmal ergibt es Sinn, das Setting zu verändern und die Supervision nicht in den eigenen Räumen stattfinden zu lassen. In diesem Fall gebe ich Ihnen die mir entstehenden Raumkosten als Auslagen zu 100 % weiter.
Wenn Termine von mir nicht wahrgenommen werden können und ich Ihnen keinen zumutbaren Ersatztermin zur Verfügung stellen kann, entstehen Ihnen dafür selbstverständlich keine Kosten. Dies gilt auch für mit diesem Termin verbundene Auslagen.
Supervisionen werden normalerweise für einen bestimmten Zeitraum gebucht, in denen ich zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen als Supervisorin zur Verfügung stehe. Wenn Sie in diesem Fall einen Termin absagen, muss er gleichwohl bezahlt werden, da ich mir die Termine für Sie reserviert habe und ich keine andere Supervision in dieser Zeit durchführen kann. Auslagen werden in diesem Fall nur fällig, wenn sie tatsächlich entstanden sind.
Wenn Sie ausnahmsweise nur einen einzelnen Supervisionstermin gebucht haben, den Sie nun doch nicht wahrnehmen können, dann entfällt Ihre Verpflichtung zur Zahlung meines Honorars, wenn Sie binnen 36 Stunden vor Stattfinden des Termins absagen. Auslagen werden auch in diesem Fall nur fällig, wenn sie tatsächlich entstanden sind.
Veränderungsprozesse, die mehr als ein Team betreffen, bedürfen einer so individuellen Konzeptionierung, dass vor dem (kostenlosen) Erstgespräch keine Kostenschätzung abgegeben werden kann.
Sie finden zur ersten Orientierung alle meine Vertragsunterlagen im Downloadbereich. Sprechen Sie mich bitte an, wenn ich Ihnen erklären soll, wie meine Preise zustande kommen oder wenn Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Konditionen haben.
Inhaberin: Anne Ruppert
Mobil: 0171 / 2 111 666
Festnetz: 038202 / 45 35 81
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Anne Ruppert
Eschen-Str. 8
18182 Bentwisch
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0171 2 111 666
Damit sich alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen, habe ich versucht, weitestgehend zu gendern. Dort wo ich der Lesbarkeit zu Liebe nicht gegendert habe, bitte ich die jeweils anderen Geschlechter, sich mit angesprochen zu fühlen.
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